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   OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 31/23   

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https://dejure.org/2023,19226
OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 31/23 (https://dejure.org/2023,19226)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.06.2023 - 2 W 31/23 (https://dejure.org/2023,19226)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. Juni 2023 - 2 W 31/23 (https://dejure.org/2023,19226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Oberlandesgericht Bremen

    § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO
    Handels- und Gesellschaftsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers für die GmbH - Handels- und Gesellschaftsrecht, GmbH, Bestellung eines Prozesspflegers, sofortige Beschwerde, rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers für die GmbH - Handels- und Gesellschaftsrecht, GmbH, Bestellung eines Prozesspflegers, sofortige Beschwerde, rechtliches Gehör

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers für die GmbH

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers für die GmbH

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung aus wichtigem Grund Abberufung außerhalb des gesetzlichen Sofortvollzugs, Abberufung des Alleingeschäftsführers, Abberufung des Fremdgeschäftsführers Abberufung des Geschäftsführers, Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund, Abberufung des ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 2412
  • MDR 2023, 1126
  • NZG 2023, 1525
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 142/15

    Bestellung eines Prozesspflegers: Anfechtbarkeit mit der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 31/23
    Die sofortige Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers für die GmbH ist auch dann unstatthaft, soweit die Bestellung unter Verletzung des Anspruchs der Gesellschaft auf rechtliches Gehör erfolgte, da diese Entscheidung im Zwischenverfahren nicht abschließend ist und keine Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfaltet (Fortführung von BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 142/15 -, Rn. 24, juris).

    Auch wenn der Betroffene sich gegen eine solche Maßnahme wendete und einen Abweisungsantrag stellte, liegt in dessen Nichtberücksichtigung keine Ablehnung eines Gesuchs im Sinne des § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, so dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers regelmäßig unstatthaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 142/15 -, Rn. 12, juris, entgegen OLG München, Beschluss vom 12. März 2014 - 15 W 23/14 -, Rn. 9, juris; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 4 WF 46/15 -, Rn. 11, juris).

    Ob dies auch dann gilt, wenn das Gericht den Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör bei Bestellung eines Prozesspflegers verletzt, hat der Bundesgerichtshof bisher ausdrücklich offengelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 142/15 -, Rn. 24, juris).

    Zwar hat er die Möglichkeit, die Bestellung des Prozesspflegers im Zuge des Rechtsmittels in der Hauptsache zur Überprüfung zu stellen, auch wenn der Prozesspfleger selbst kein Rechtsmittel einlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 142/15 -, Rn. 19, juris; Beschluss vom 10. Dezember 2020 - V ZB 128/19 -, Rn. 31, juris).

    Jedoch führte die spätere Feststellung der Unzulässigkeit der Bestellung nicht dazu, dass die bisherigen Prozesshandlungen des Prozesspflegers unwirksam werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 142/15 -, Rn. 20, juris).

    Dagegen hat der Bundesgerichtshof die Frage, ob eine sofortige Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers ausnahmsweise im Fall erheblicher Verletzungen von Verfahrensgrundrechten statthaft ist, auch mit Blick auf eine etwaige Gehörsverletzung aufgeworfen, letztlich aber offengelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 142/15 -, Rn. 24, juris).

  • BGH, 10.12.2020 - V ZB 128/19

    Teilungsversteigerungsverfahren: Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an den trotz

    Auszug aus OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 31/23
    Er hat Anspruch auf Klärung seiner Prozessfähigkeit durch das Gericht, wenn und soweit sein persönliches Vorbringen die Möglichkeit einer ihm günstigeren Entscheidung eröffnet; auch insoweit gilt er als prozessfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - V ZB 128/19 -, Rn. 32, juris; MüKoZPO/Lindacher/Hau, 6. Aufl. 2020, ZPO § 57 Rn. 21; BeckOK ZPO/Hübsch, 48. Ed. 1.3.2023, ZPO § 57 Rn. 7; Musielak/Voit/Weth, 20. Aufl. 2023, ZPO § 57 Rn. 5).

    Liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Verfahrensbeteiligte prozessfähig ist, muss zudem das Gericht dem von Amts wegen nachgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - V ZB 128/19 -, Rn. 33, juris).

    Zwar hat er die Möglichkeit, die Bestellung des Prozesspflegers im Zuge des Rechtsmittels in der Hauptsache zur Überprüfung zu stellen, auch wenn der Prozesspfleger selbst kein Rechtsmittel einlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 142/15 -, Rn. 19, juris; Beschluss vom 10. Dezember 2020 - V ZB 128/19 -, Rn. 31, juris).

    Ebenso begründet sie keine Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - V ZB 128/19 -, Rn. 28, juris).

    Denn der Prozesspfleger ist verpflichtet, die Interessen des Vertretenen zu wahren (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - V ZB 128/19 -, Rn. 34, juris).

  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 51/80

    Vertretungsbefugnis und wirksame Zustellung einer Nichtigkeitsklage an einen

    Auszug aus OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 31/23
    Dies gilt auch dann, wenn der verbleibende Geschäftsführer bei Erfolg des Antrages der Gesellschaft zum Einzelgeschäftsführer erstarkte und nur als solcher nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages über eine Einzelvertretungsbefugnis verfügte (Fortführung von BGH, Urteil vom 14. Dezember 1961 - II ZR 97/59 -, BGHZ 36, 207, Rn. 5, juris; Urteil vom 10. November 1980 - II ZR 51/80 -, Rn. 7, juris; OLG Hamm, Urteil vom 07.10.1992 - 8 U 75/92 -, GmbHR 1993, 743 [745]).

    aa) Wird mit der Nichtigkeitsklage die Nichtigkeit der Bestellung eines Geschäftsführers geltend gemacht, so vertritt derjenige die Gesellschaft im Rechtsstreit, der im Falle des Obsiegens der Gesellschaft als deren Geschäftsführer anzusehen ist (BGH, Urteil vom 10. November 1980 - II ZR 51/80 -, Rn. 7, juris; Altmeppen, 11. Aufl. 2023, GmbHG § 35 Rn. 25).

    Anderenfalls hätte vielfach, obwohl das Ergebnis der Sachprüfung feststeht und nunmehr rechtskräftig darüber entschieden werden könnte, ein nicht der Rechtskraft fähiges Prozessurteil zu ergehen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1961 - II ZR 97/59 -, BGHZ 36, 207, Rn. 5, juris; Urteil vom 10. November 1980 - II ZR 51/80 -, Rn. 7, juris).

    Im Übrigen ist es auch nicht sachgerecht, dass die Vertretungsbefugnis davon abhängt, ob die Gesellschaft positive Feststellungsklage erhebt oder sich gegen die Nichtigkeitsklage verteidigt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1961 - II ZR 97/59 -, BGHZ 36, 207, Rn. 5, juris; Urteil vom 10. November 1980 - II ZR 51/80 -, Rn. 7, juris).

  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 97/59

    Auflösungsbeschluß einer GmbH

    Auszug aus OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 31/23
    Dies gilt auch dann, wenn der verbleibende Geschäftsführer bei Erfolg des Antrages der Gesellschaft zum Einzelgeschäftsführer erstarkte und nur als solcher nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages über eine Einzelvertretungsbefugnis verfügte (Fortführung von BGH, Urteil vom 14. Dezember 1961 - II ZR 97/59 -, BGHZ 36, 207, Rn. 5, juris; Urteil vom 10. November 1980 - II ZR 51/80 -, Rn. 7, juris; OLG Hamm, Urteil vom 07.10.1992 - 8 U 75/92 -, GmbHR 1993, 743 [745]).

    Anderenfalls hätte vielfach, obwohl das Ergebnis der Sachprüfung feststeht und nunmehr rechtskräftig darüber entschieden werden könnte, ein nicht der Rechtskraft fähiges Prozessurteil zu ergehen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1961 - II ZR 97/59 -, BGHZ 36, 207, Rn. 5, juris; Urteil vom 10. November 1980 - II ZR 51/80 -, Rn. 7, juris).

    Im Übrigen ist es auch nicht sachgerecht, dass die Vertretungsbefugnis davon abhängt, ob die Gesellschaft positive Feststellungsklage erhebt oder sich gegen die Nichtigkeitsklage verteidigt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1961 - II ZR 97/59 -, BGHZ 36, 207, Rn. 5, juris; Urteil vom 10. November 1980 - II ZR 51/80 -, Rn. 7, juris).

    Es kommt daher darauf an, wie die materielle Rechtslage ist, wenn der Antrag der Partei begründet ist, für die der gesetzliche Vertreter auftritt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1961 - II ZR 97/59 -, BGHZ 36, 207, Rn. 5).

  • OLG Hamm, 07.10.1992 - 8 U 75/92

    Vertretung der GmbH im Verfahren über die Wirksamkeit der Abberufung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 31/23
    Dies gilt auch dann, wenn der verbleibende Geschäftsführer bei Erfolg des Antrages der Gesellschaft zum Einzelgeschäftsführer erstarkte und nur als solcher nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages über eine Einzelvertretungsbefugnis verfügte (Fortführung von BGH, Urteil vom 14. Dezember 1961 - II ZR 97/59 -, BGHZ 36, 207, Rn. 5, juris; Urteil vom 10. November 1980 - II ZR 51/80 -, Rn. 7, juris; OLG Hamm, Urteil vom 07.10.1992 - 8 U 75/92 -, GmbHR 1993, 743 [745]).

    Dieselben Grundsätze gelten aber auch dann, wenn die Parteien - wie hier - über die Wirksamkeit eines Abberufungsbeschlusses streiten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.10.1992 - 8 U 75/92 -, GmbHR 1993, 743 [745]).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 31/23
    a) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in Einzelfällen die sofortige Beschwerde gegen an sich unanfechtbare Zwischenentscheidungen ausnahmsweise zugelassen, etwa, wenn die Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Prozessfähigkeit einer Prozesspartei ohne deren Anhörung erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 -, Rn. 6, juris), wenn in objektiv willkürlicher Weise die ärztliche Untersuchung und Vorführung des Betroffenen zur Erstellung eines Gutachtens über die Betreuungsbedürftigkeit angeordnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 201/06 -, BGHZ 171, 326, Rn. 15) oder wenn die öffentliche Zustellung eines Scheidungsantrages bewilligt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 242/14 -, Rn. 20, juris).

    Der Einzelne soll nicht Objekt richterlicher Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395, Rn. 42, juris; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 -, Rn. 6, juris).

  • BGH, 25.02.2015 - XII ZB 242/14

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der öffentlichen Zustellung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 31/23
    a) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in Einzelfällen die sofortige Beschwerde gegen an sich unanfechtbare Zwischenentscheidungen ausnahmsweise zugelassen, etwa, wenn die Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Prozessfähigkeit einer Prozesspartei ohne deren Anhörung erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 -, Rn. 6, juris), wenn in objektiv willkürlicher Weise die ärztliche Untersuchung und Vorführung des Betroffenen zur Erstellung eines Gutachtens über die Betreuungsbedürftigkeit angeordnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 201/06 -, BGHZ 171, 326, Rn. 15) oder wenn die öffentliche Zustellung eines Scheidungsantrages bewilligt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 242/14 -, Rn. 20, juris).

    Dabei geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die Entscheidung des Gesetzgebers, Zwischenentscheidungen zum Zweck der Verfahrensbeschleunigung der gesonderten Überprüfung zu entziehen und deren Überprüfung dem Hauptsacherechtsmittel vorzubehalten, dann Einschränkungen unterliegen kann, wenn die Entscheidung in so einschneidender Weise in die Rechte des Betroffenen eingreift, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 242/14 -, Rn. 20, juris).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 31/23
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 -, BGHZ 154, 288, Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 31/23
    Soweit nach dem Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit besteht, dass nur ein Geschäftsführer bestellt und als solcher alleinvertretungsberechtigt die Gesellschaft vertritt, führt der Wegfall eines Mitgeschäftsführers durch Tod oder Abberufung zur Alleinvertretungsmacht des verbleibenden Geschäftsführers (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2007 - II ZR 330/05 -, Rn. 7, juris in Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 8. Februar 1993 - II ZR 62/92 -, BGHZ 121, 263, Rn. 8; Altmeppen, 11. Aufl. 2023, GmbHG § 35 Rn. 43; Noack/Servatius/Haas/Beurskens, 23. Aufl. 2022, GmbHG § 35 Rn. 35; MHLS/Lenz, 4. Aufl. 2023, GmbHG § 35 Rn. 50; MüKoGmbHG/Stephan/Tieves, 4. Aufl. 2023, GmbHG § 35 Rn. 145).
  • BGH, 22.03.2016 - II ZR 253/15

    Rechtsstreit der GmbH mit einem ausgeschiedenen Geschäftsführer: Vertretung der

    Auszug aus OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 31/23
    Solange die Gesellschafterversammlung von ihrer Befugnis nach § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbHG, für den Prozess der Gesellschaft gegen einen Geschäftsführer einen besonderen Vertreter zu bestellen, keinen Gebrauch macht, wird die GmbH vorbehaltlich einer - hier fehlenden - die Vertretungsbefugnis anders regelnden Satzungsbestimmung im Prozess mit ihren gegenwärtigen oder ausgeschiedenen Geschäftsführern durch einen oder mehrere bereits zuvor oder neu bestellte (weitere) Geschäftsführer vertreten; eines entsprechenden (zumindest stillschweigend gefassten) Beschlusses der Gesellschafterversammlung bedarf es für die Fortdauer der Vertretungsbefugnis der (anderen) Geschäftsführer nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2016 - II ZR 253/15 -, Rn. 10, juris; MüKoGmbHG/Stephan/Tieves, 4. Aufl. 2023, GmbHG § 35 Rn. 120).
  • BGH, 26.02.2007 - II ZR 330/05

    Rechtsfolgen der Feststellung der Klageforderung zur Insolvenztabelle

  • BGH, 17.03.1993 - XII ZR 256/91

    Fortwirkung eines im schriftlichen Vorverfahren abgegebenen Anerkenntnisses

  • OLG Schleswig, 15.12.2010 - 2 W 150/10

    Vertretungsberechtigung des einzigen verbliebenen von mehreren Geschäftsführern

  • BGH, 09.05.1960 - II ZB 3/60

    Voraussetzung der Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17

    GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZB 96/15

    Rechtsstellung des Nebenintervenienten; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an

  • BGH, 10.01.2006 - VIII ZB 82/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Mahnverfahren; Umfang der

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

  • OLG Bremen, 09.06.2015 - 4 WF 46/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Beiordnung eines Prozesspflegers

  • OLG München, 12.03.2014 - 15 W 23/14

    Keine Alleinvertretungsmacht bei Wegfall eines von zwei Gesamtvertretern in der

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